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AGB für gewerbliche Fahrzeuganbieter

Stand 1.7.2022, Version 1.0

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über das Portal auf automobile.at zugänglichen Services der Firma „automobile.at Dipl.-Ing. Martin Welsz e.U.“ durch gewerbliche Fahrzeuganbieter („Gewerbliche AGB“). Soweit eine regelmäßige Kundenbeziehung besteht, gelten diese AGBs auch für andere Unternehmen, insbesondere der Werbebranche, soweit anwendbar. Firmen, die einzelne Fahrzeuge mit der „Anbieten“-Funktion inserieren, jedoch keine gewerblichen Fahrzeuganbieter sind, sind im Rahmen der Nutzung dieser Funktion hiervon nicht betroffen. Für sie gelten die Besucher AGB und die Datenschutzerklärung – ebenso für private Inserenten im Sinne von §1 KSchG: Auch für sie gelten ausschließlich die Besucher AGB sowie die Datenschutzerklärung.

1.2. Für alle Leistungen, die Unternehmer als natürliche oder juristische Person („Gewerblicher Fahrzeuganbieter“) auf dem Portal auf automobile.at beziehungsweise auf den von uns betriebenen mobilen Applikationen („Apps“) nutzen, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des jeweils gewählten Leistungspakets, sowie unsere Datenschutzerklärung. Es handelt sich um Dienstleistungen der Fa. „automobile.at Dipl.-Ing. Martin Welsz e.U.“, („automobile.at“), 1030 Wien.

1.3. Nebenabsprachen gelten nur dann, wenn diese von automobile.at schriftlich bestätigt werden. Nur mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des gewerblichen Fahrzeuganbieters gelten ebenso nur, wenn autombile.at diesen schriftlich zustimmt.

1.4. automobile.at behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft zu ändern, wobei Sie über Änderungspläne vorab per E-Mail informiert werden. Rückwirkende Änderungen werden  nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen gemacht werden oder wenn das für den gewerblichen Fahrzeuganbieter vorteilhaft ist. Außerdem haben die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“) hier Gültigkeit.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1. Das Fahrzeug-Kauf-Portal auf automobile.at ermöglicht dem gewerblichen Fahrzeuganbieter die Bewerbung von Fahrzeugen und umfasst weitere, damit in Zusammenhang stehende Leistungen. Der mit dem gewerblichen Fahrzeuganbieter vereinbarte Umfang der jeweiligen Leistungen sowie die entsprechenden Beiträge hängen davon ab, welches Leistungspaket der gewerbliche Fahrzeuganbieter gewählt hat.

2.2. Die Teilnahme von gewerblichen Fahrzeuganbietern am Portal automobile.at ist ausschließlich in dem durch diese AGB und dem im Leistungspaket definierten Umfang gestattet.

2.3. automobile.at behält sich das Recht vor, alle Dienste, auch kostenpflichtige, oder Teilbereiche davon abzuändern, einzustellen oder einen Austausch gegen andere Dienste vorzunehmen, soweit dies dem gewerblichen Fahrzeuganbieter zumutbar ist. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass alle Dienste oder Teilbereiche davon unveränderbar seitens automobile.at beibehalten werden müssen. Das gilt insbesondere für alle Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des vom gewerblichen Fahrzeuganbieter gewählten Leistungspakets genannt sind, oder die nach Vertragsschluss von automobile.at ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

2.4. Die Angebote der Fahrzeuganbieter werden entsprechend den gewählten Suchparametern in der von automobile.at jeweils aktuell gewählten Default-Sortierung dargestellt.

2.5. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter hat während des Vertragsverhältnisses jederzeit Zugang zu den von ihm bereitgestellten Daten und kann jederzeit deren Änderung beantragen. Mehr Informationen zur Datenverarbeitungen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

2.6. Gewerbliche Fahrzeuganbieter, die am Fahrzeug-Kauf-Portal auf automobile.at in einem ungekündigten Vertragsverhältnis teilnehmen, sind ausdrücklich berechtigt, zusätzliche Werbung via Google-Adsense auf dem Portal zu schalten.

§ 3 Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wobei schriftlich generell die E-Mail-Form mit inkludiert. Ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind zum Vertragsabschluss berechtigt. Wenn eine natürliche Person den Vertrag für eine juristische Person abschließt, muss die natürliche Person dazu berechtigt sein.

3.2. Buchungen von Zusatzleistungen oder erweiterten Leistungspaketen können online durch Klick auf entsprechende Buttons oder dergleichen erfolgen. Ebenso kann die Abbestellung der Zusatzleistung bzw. des erweiterten Leistungspaketes online erfolgen. Dabei erhält der gewerbliche Fahrzeuganbieter eine Bestätigung der Bestellung bzw. Abbestellung per E-Mail.

3.3. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich zur Überprüfung der im Zuge der Registrierung auf automobile.at hinterlegten Daten. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich, Fehler bzw. spätere Änderungen der hinterlegten Daten unverzüglich mitzuteilen. Speziell von einer etwaigen Auflösung seiner Firma hat der gewerbliche Fahrzeuganbieter automobile.at ggf. zu informieren.

3.4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs § 9 Abs 1 und 2 ECG nicht anwendbar sind.

3.5. Ein spezieller Vertragsabschluss erfolgt im Zuge des Übergangs des Domaininhabers am 1.7.2022: Allen Stammkunden, die die Sonderkündigungsmöglichkeit nicht genützt haben, werden von automobile.at Auftragsbestätigungen zugesandt, die unveränderte Netto-Preise, Zahlungsintervalle, allfällige Befristungen sowie unveränderte Kündigungsfristen enthalten und somit neue Verträge mit automobile.at errichtet. Die fortgesetzte Übermittlung von Angeboten auf das Portal ab 1.7.2022 und insbesondere die Begleichung von Rechnungen stellen konkludente Handlungen dar, die dieses Vertragsverhältnis bestätigen.  

3.6. automobile.at ist berechtigt, vom gewerblichen Fahrzeuganbieter aktuelle Nachweise wie z.B. Gewerbeschein oder Eintrag in das Firmenbuch zu verlangen. Dies betrifft die gesamte Laufzeit des Vertrages.

3.7. automobile.at ist berechtigt, Bonitätsprüfungen über den gewerblichen Fahrzeuganbieter bei dazu befugten Kreditschutzverbänden vorzunehmen. Dies betrifft die gesamte Laufzeit des Vertrages.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1. Dadurch, dass der gewerbliche Anbieter Angebote an das Portal von automobile.at übermittelt, gewährt er automobile.at die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte, es sei denn, es ist eine andere Regelung vereinbart:

  • Das Recht, die übermittelten Angebote in Datenbanken digital auf beliebigen Datenträgern zu archivieren und kombinieren.
  • Das Recht, die übermittelten Angebote beliebig oft zu kopieren und zur Gänze oder teilweise öffentlich zu verbreiten, sei es auf Computern, im Internet oder auch anderen Medien, also unabhängig von der gewählten Technologie (z. B. Print, Eurotax MarketRadar, „sozialen Medien“, Apps).
  • Das Bearbeitungsrecht. Insbesondere das Recht zu kürzen (z.B. Texte zu kürzen, die über die Länge des Feldes hinausgehen), die Auflösung zu reduzieren (bei Bildern, z.B. für ein optimales mobiles Internet-Erlebnis) oder in unterschiedlichen Zusammenhängen zu präsentieren (als Beispiel bzw. als Teaser-Bild für das entsprechende Modell mit ergänzendem Info-Text z.B.) oder auch zu ergänzen (um etwa eine Preisreduktion entsprechend hervorzuheben oder zusätzliche Informationen aus der Eurotax-Datenbank zu ergänzen, wie die Serienausstattung oder einige zusätzliche technische Daten wie Spitze, Beschleunigung, Kofferraumvolumen, Abmessungen, allerdings mit Hinweis auf deren Quelle). Trotz Einsatzes modernster Technik, kann die Farbechtheit der Bilder nicht zu 100% garantiert werden. Ebenso kann es bei Verkleinerungen dazu kommen, dass einzelne Details nicht mehr erkennbar sind.
  • Das Recht, unter Wahrung des Datenschutzes, insbesondere was persönliche Daten betrifft, die Angebote z.B. zwecks Analyse zur Weiterentwicklung oder auch zur Bewerbung des Portals im o.g. Sinne nützen zu dürfen.

Das oben Genannte gilt auch für die Verwendung eines Schriftzuges bzw. Logos sowie eines Bildes je Betrieb, die automobile.at zur bestmöglichen Präsentation des gewerblichen Fahrzeuganbieters aus den im Internet auffindbaren Bilddateien des Händlerbetriebes auswählt bzw. erstellt bzw. das ggf. auch vom gewerblichen Fahrzeuganbieter zur Verfügung gestellt wird.

Es ist es außerdem ausdrücklich auch gestattet, dass automobile.at die vorgenannten Handlungen ggf. durch Dritte, dafür beauftragte Erfüllungsgehilfen, durchführen lässt.

Im Rahmen des jeweils gewählten Leistungspaketes können weitere Nutzungsrechte vom gewerblichen Fahrzeuganbieter festgelegt werden. automobile.at macht sich die Angebote des gewerblichen Fahrzeuganbieters mangels einer ausdrücklichen diesbezüglichen Regelung nicht zu eigen. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter sichert insbesondere zu, dass automobile.at Rechte in dem Umfang, der für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, eingeräumt werden.

4.2. Jedwede Nutzung des Portals und insbesondere des Admin-Bereiches für gewerbliche Fahrzeuganbieter, die den Vertragszweck übersteigt, der ausschließlich eine manuelle Nutzung zwecks Datenaktualisierung vorsieht, stellt einen Missbrauch dar und wird von automobile.at zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere

  • automatisiertes „Spidern“ der Datenbank mittels Software oder
  • das Kopieren der Angebote aus der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und die Veröffentlichung in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich gleichzeitig um Angebote des betreffenden gewerblichen Fahrzeuganbieters selbst.

Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich ausdrücklich, jeden Missbrauch zu unterlassen. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter erkennt an, dass sich diese Verpflichtung auch auf sämtliche Angebote anderer gewerblicher Fahrzeuganbieter oder Dritter, die im Portal verfügbar gemacht werden, bezieht.

§ 5 Passwort

5.1. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter darf sein Passwort nicht weitergeben es sei denn an einen Erfüllungsgehilfen zwecks der entsprechenden manuellen, nicht-automatisierten Datenaktualisierung.

5.2. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. automobile.at weist darauf hin, dass automobile.at-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den gewerblichen Fahrzeuganbieter nach seinem Passwort zu fragen.

5.3. automobile.at wird niemals ein Mail mit einer Aufforderung versenden, dass sich der gewerbliche Anbieter einloggen soll, worin zugleich auch ein Direkt-Link enthalten ist: So sehen nämlich sogenannte Phishing-Mails aus, die dazu dienen, die Zugangsdaten zwecks Missbrauchs in Erfahrung zu bringen. automobile.at empfiehlt, sich ein Lesezeichen bzw. Bookmark für die Login-Seite von automobile.at zu setzen oder alternativ über eine Suchmaschinen-Suche auf automobile.at zu gehen, um so sicherzustellen, dass man die Login-Daten nicht irrtümlich auf einer Fake-Seite eingibt. Im Zweifelsfall immer beim angeblichen Absender nachfragen!

5.4. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, muss das Passwort sofort geändert werden bzw. ist automobile.at unverzüglich zu benachrichtigen, wenn dies nicht mehr möglich sein sollte.

§ 6 Angebote

6.1. Die Texte der Angebote müssen inhaltlich und formal korrekt sein und sämtlichen österreichischen Gesetzen, Sitten und ethischen Grundsätzen entsprechen.

6.2. Umstände, die eine Wertminderung des angebotenen Fahrzeuges bedeuten, dürfen nicht verschwiegen werden.

6.3. Es dürfen im Angebot keine Mehrwert-Telefonnummern angegeben werden.

6.4. Es sind ausschließlich Links zu der eigenen Homepage des gewerblichen Fahrzeuganbieters zulässig, die seinen Fahrzeughandel darstellen und keine anderen Links.

6.5. Im Preisfeld muss der volle Kaufpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, die bei Anmeldung des Fahrzeuges in Österreich anfallen, angegeben werden. Unzulässig ist es, lediglich Anzahlungen, Raten oder sonstige Teilzahlungen im Preisfeld anzugeben. Finanzierungsangebote können in den vorgesehenen Feldern übermittelt werden oder im Freitextfeld dargestellt werden, solange die Daten vollständig sind. Das betrifft auch Dauermieten, Auto-Abos und dergleichen, sofern das Fahrzeug prinzipiell auch zum Verkauf angeboten wird.

6.6. Angebote von bereits verkauften Fahrzeugen, Lockvogelangebote, offensichtlich nicht ernstgemeinte Angebote, Ankaufangebote, Angebote von Ersatzteilen oder anderen Waren als Fahrzeuge oder auch Dienstleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.7. Eingestellte Bilder dürfen nur das angebotene Fahrzeug im aktuellen Zustand bzw. dessen Zubehör wie etwa Schlüssel, Dachträger, Winterreifen, Papiere oder Servicehefte beinhalten. Einzelne Bilder können auch weiterführende Infos beinhalten, wie Garantien, Verkäufer oder zusätzliche Infos zum gewerblichen Anbieter. Ebenso ist ein Branding der Bilder zulässig. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich, nur Bilder zu verwenden, an denen er alle Rechte besitzt. Insbesondere bei Logos oder Katalogbildern ist das Urheberrecht zu berücksichtigen.

6.8. Es ist nicht zulässig, ein Angebot im Namen Dritter einzustellen.

§ 7 Rechnungsstellung

7.1. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt automobile.at seine Leistungen quartalsweise oder jährlich, je nach gewählter Buchung, in elektronischer Form jeweils zu Beginn der zu verrechnenden Periode in Rechnung. Dies erfolgt durch Zusendung einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail. Der Rechnungsbetrag kann auf Wunsch des gewerblichen Fahrzeuganbieters im Lastschriftverfahren bzw. per Einzugsermächtigung eingezogen werden, was in der Regel etwa binnen einer Woche nach Rechnungsversand erfolgt.

7.2. Der Abzug eines Skontos ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.3. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen ist. Daraufhin wird eine Zahlungserinnerung versendet. Danach, falls keine Zahlung erfolgt, eine Mahnung, in der zunächst die vorrübergehende Sperrung der Leistung angedroht wird. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird die Leistung gesperrt.

§ 8 Sperrungen

8.1. Die Aufnahme von Angeboten des gewerblichen Fahrzeuganbieters in das Portal liegt im vernünftigen Ermessen von automobile.at. automobile.at wird das Einstellen von Angeboten des gewerblichen Fahrzeuganbieters insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Angebote dauerhaft oder vorübergehend entfernen, wenn diese

  • nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Angeboten von automobile.at entsprechen (s. §6) oder
  • der begründete Verdacht besteht, dass Inhalte rechtswidrig sind bzw.
  • nach Meinung von automobile.at rechtswidrig sind.

8.2. Wird ein vom gewerblichen Fahrzeuganbieter eingestelltes Angebot von dritter Seite beanstandet, so ist automobile.at zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, dieses Angebot unverzüglich und ohne jegliche Prüfung aus dem Portal von automobile.at vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen.

8.3. automobile.at ist berechtigt, den Zugang des gewerblichen Fahrzeuganbieters unverzüglich zu sperren, wenn

  • der gewerbliche Fahrzeuganbieter wiederholt gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von automobile.at verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden;
  • sich der gewerbliche Fahrzeuganbieter im Zahlungsverzug befindet und bereits die Mahnung versendet worden ist oder er einer Lastschrift unbegründet widersprochen hat;
  • der begründete Verdacht gegeben ist, dass der Account des gewerblichen Fahrzeuganbieters von Dritten (mit-) benutzt wird;
  • ein sonstiger Fall des Missbrauchs des Portals oder der Übertretung der gewährten Nutzungsrechte vorliegt.

8.4. Im Falle einer Sperrung wird dem gewerblichen Fahrzeuganbieter der dafür vorliegende Grund zeitnah zu der Sperrung per E-Mail mitgeteilt. Eine Sperrung kann aufgehoben werden, wenn der die Sperre auslösende Umstand beseitigt ist. Eine anteilige Refundierung des Beitrages für die Dauer der Sperrung ist jedoch ausgeschlossen.

8.5. Verstößt der gewerbliche Fahrzeuganbieter trotz einer Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8, ist automobile.at berechtigt, den gewerblichen Fahrzeuganbieter dauerhaft vom Portal auszuschließen.

§ 9 Laufzeiten und Kündigungen

9.1. Im Allgemeinen wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ende der aktuellen Buchungsperiode, d.h. je nach Buchung quartalsweise oder jährlich. Hier erfolgt die Prolongation des Abos automatisch. Es kann im Einzelfall auch eine befristete Laufzeit vereinbart sein: Speziell das günstige Testjahr-Angebot endet nach 12 Monaten und kann nicht zu den Test-Konditionen verlängert  werden.

9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht automobile.at insbesondere zu,

a. wenn der gewerbliche Fahrzeuganbieter wiederholt zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 15 Werktagen beseitigt. Zu den „zentralen Bestimmungen“ dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere

  • die Verpflichtung, automobile.at bestimmte Rechte unbelastet einzuräumen sowie
  • die Verpflichtungen, das Portal von automobile.at nur im erlaubten Rahmen zu nutzen,
  • die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen, es sei denn einem Erfüllungsgehilfen zur manuellen Administration von Daten
  • die Verpflichtung, die Anforderungen an die Gestaltung von Angeboten einzuhalten und keine rechtswidrigen Angebote einzustellen;

b. wenn der gewerbliche Fahrzeuganbieter Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

c. wenn der gewerbliche Fahrzeuganbieter zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist;

9.3. Für den gewerblichen Fahrzeuganbieter kann bei bestimmten AGB-Änderungen ein Kündigungsrecht gem. Art. 3 Abs 2 der P2B-Verordnung entstehen.

9.4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält automobile.at Zugriff zu den übermittelten Informationen, insbesondere zu den übermittelten Angeboten gemäß der Rechteeinräumung sowie den generierten Informationen wie z.B. Statistiken. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.

§ 10 Verantwortlichkeiten für Angebote

10.1. Für die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit der vom gewerblichen Fahrzeuganbieter eingestellten Angebote ist ausschließlich der gewerbliche Fahrzeuganbieter verantwortlich. automobile.at ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des gewerblichen Fahrzeuganbieters noch sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 18 Abs 1 ECG ist automobile.at nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, wie der genannte Paragraph wörtlich festhält.

10.2. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich insbesondere, bei der Gestaltung der eingestellten Angebote die Anforderungen an die Gestaltung von Angeboten einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Angebote nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder sonstige anzuwendende Rechtsnormen) verstoßen.

10.3. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter verpflichtet sich außerdem, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z.B. diskriminierende,  beleidigende, beschuldigende, verleumderische, kreditschädigende, verhetzende, politische, anstößige, sittenwidrige oder pornographische Inhalte oder Fake-News) zugänglich zu machen.

10.4. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter stellt automobile.at von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen automobile.at geltend machen wegen der Verletzung ihrer Rechte durch ein Angebot des betreffenden gewerblichen Anbieters oder wegen der sonstigen Nutzung des automobile.at-Portals durch den gewerblichen Fahrzeuganbieter. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch automobile.at einschließlich sämtlicher Gerichts- und angemessener Anwaltskosten.

10.5. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter wird automobile.at auch von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus einer angeblichen Verletzung der in dieser Ziffer unter 10.1., 10.2 und 10.3. genannten Verpflichtungen resultiert, entsprechend der Regelung in Ziffer 10.4. freistellen, auch wenn diese Verletzung sich als nur behauptet erweisen.

§ 11 Verfügbarkeit des Portals

11.1. automobile.at gewährleistet eine Verfügbarkeit des Portals von über 95 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit bedeutet, dass Informationen daraus über das Internet abgerufen sowie Angebote in das Portal eingestellt werden können.

11.2. Zeiten, die für Service-Zwecke oder Sicherungszwecke benötigt werden, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit vorab von der Gesamtzeit abgezogen. Ebenso Unterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ursachen, die von automobile.at nicht abgewendet werden können. Dazu gehören Notfallmaßnahmen, um z.B. eine Virenverbreitung zu unterbinden oder andere schwere Schäden am Portal und der verbundenen Hardware zu vermeiden. Soweit dies möglich ist, wird automobile.at das auf dem Portal vorab ankündigen.

11.3. automobile.at garantiert keine Mindest-Reichweite bzw. Mindest-Online-Nutzung seines Portals. Die Leistungspakete von automobile.at sichern allein die Nutzung des Portals und dessen aktuellen Funktionen zu, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vorab vereinbart (etwa eine Anzahl von Ad-Impressions in einem bestimmten, definierten Zeitraum).

§ 12 Haftung

12.1. automobile.at und der gewerbliche Fahrzeuganbieter haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nicht anders geregelt.

12.2. automobile.at haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des gewerblichen Fahrzeuganbieters, wenn
(a) automobile.at oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(b) diese durch die Verletzung einer Pflicht durch automobile.at entstanden sind, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist („Kardinalpflichten“).
(c) diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren.
(d) eine arglistige Täuschung durch automobile.at bezüglich der Beschaffenheit von Sachen oder Sachverhalten gegeben ist.
(e) eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf eine Pflichtverletzung von automobile.at selbst oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

12.3. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,  haftet automobile.at in voller Höhe. Der Schadensersatzanspruch wird ansonsten auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt und beschränkt sich auf die anteilige Teilnahmegebühr. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.4. Für Datenverluste des gewerblichen Fahrzeuganbieters haftet automobile.at, wenn der gewerbliche Fahrzeuganbieter durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von automobile.at ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt und kann ggf. die erneute Eingabe der verlorenen Angebote übernehmen. Ziffer 12.2. bleibt hiervon unberührt.

12.5. Soweit automobile.at gemäß Ziffer 12.3. nur in der Höhe eines typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 5.000,– Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 2.000,– Euro begrenzt. Es besteht keinerlei Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

12.6. In allen anderen Fällen, als denen, die in 12.2. bis 12.4. genannt sind, ist die Haftung von automobile.at ausgeschlossen – unabhängig vom Rechtsgrund.

12.7. Soweit die Haftung von automobile.at ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von automobile.at.

12.8. Es stehen dem gewerblichen Fahrzeuganbieter keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit automobile.at herrühren.

12.9. Der gewerbliche Fahrzeuganbieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung von automobile.at stehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Anpassungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Wobei auch eine Übersendung per E-Mail z.B. im PDF-Format als Schriftform gewertet wird.

13.3. automobile.at ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen die Vertragsbeziehung als solche auf einen Dritten zu übertragen. Die Ankündigung erfolgt schriftlich, wobei auch hier die E-Mail als Schriftform betrachtet wird. In einem solchen Fall ist der gewerbliche Fahrzeuganbieter berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt der angekündigten Vertragsübernahme zu kündigen. Dieses Sonder-Kündigungsrecht entsteht nicht, wenn die Übertragung auf einen Dritten erfolgt, der jedoch ein mit automobile.at im Sinne des § 189a Z 8 UGB. verbundenes Unternehmen ist und diese Übertragung nur einer konzerninternen Umstrukturierung dient. Ebenso sind Umfirmierungen von automobile.at nicht von dieser Ziffer 13.3. betroffen.

13.4. Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit dieses Vertrages bleibt im Allgemeinen unberührt, wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll dann eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben – soweit rechtlich möglich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.