Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt. Eingeführt wird ein digitaler Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und das "begleitete Fahren" auf für Lastkraftwägen.
Die am frühen Dienstagmorgen in Brüssel erzielte Einigung wird die EU-Führerscheinrichtlinie aktualisieren. So soll die Verkehrssicherheit in Europa verbessert werden, denn jährlich sterben fast 20.000 Menschen auf den Straßen der EU.
Schulung für Risiken am Steuer
Die Europaabgeordneten unter der Leitung der Berichterstatterin Jutta Paulus (Grüne, DE) konnten durchsetzen, dass Fahrerinnen und Fahrer besser auf reale Verkehrssituationen vorbereitet werden. Auch soll das Risikobewusstsein gegenüber Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen gefährdeten Verkehrsteilnehmern weiter geschult werden.
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Fahrer und Fahrerinnen künftig über sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden. Auch die Risiken von toten Winkeln, Fahrassistenzsystemen, dem sicherem Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen sollen unterrichtet werden.
Digitaler Führerschein kommt
Ein digitaler Führerschein, verfügbar auf dem Smartphone über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet), soll zum neuen Standard in der EU werden.
Die EU-Kommission hat nach dem Inkrafttreten der Reform (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt) 12 Monate, um die notwendigen technischen Standards für die nationale Umsetzung zu entwickeln. Danach beginnt die Umsetzung auf nationaler Ebene. Die EU-Staaten haben dafür dann noch einmal 54 Monate (4,5 Jahre). Die Europaabgeordneten sorgten jedoch dafür, dass weiterhin das Recht besteht, einen physischen Führerschein zu beantragen.
Erstmals werden EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger vorsehen. Neue Fahrer unterliegen strengeren Regeln und Sanktionen bei Alkohol am Steuer sowie bei Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kinderrückhaltesystemen.
Die Abgeordneten setzten zudem durch, dass die Mitgliedstaaten in dem Text ermutigt werden, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen zu verfolgen. Das würde den Konsum für alle Fahrerinnen und Fahrer verbieten.
Senkung des Mindestalters für Berufskraftfahrer
Um dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Vorausgesetzt, der Bewerber oder die Bewerberin besitzt eine Bescheinigung zur Berufskraftfahrerqualifikation.
EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines LKW oder Transporters erlauben - aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. Dieses System des begleiteten Fahrens wird EU-weit auch für PKW ausgeweitet.
Gültigkeit und Gesundheitschecks
Die Verhandlerinnen und Verhandler einigten sich darauf, dass Führerscheine für Motorräder und PKW 15 Jahre gültig sein sollen. EU-Länder dürfen diesen Zeitraum auf 10 Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als nationaler Ausweis dient.
LKW- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Für ältere Fahrer (ab 65 Jahren) dürfen die Mitgliedstaaten die Gültigkeit verkürzen.
Medizinische Checks bei der Erstausstellung
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins muss ein medizinischer Check erfolgen - inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Bei PKW- und Motorradführerscheinen dürfen die Mitgliedstaaten diesen Check jedoch durch Selbstauskunftsformulare oder alternative Maßnahmen bei der Erneuerung ersetzen. Falsche Angaben können jedoch bestraft werden.
Auf Initiative der Abgeordneten sollen die nationalen Behörden zudem das öffentliche Bewusstsein für die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Fahrtüchtigkeit stärken. Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit - Ausnahme ist der digitale Führerschein - , um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Die überarbeiteten EU-Führerscheinregeln sind Teil eines Verkehrssicherheitspakets, das die Kommission im März 2023 vorgestellt hat.
Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und bis 2050 möglichst keine Verkehrstoten mehr in der EU zu verzeichnen ("Vision Zero"). Dasselbe Paket enthält auch Regelungen zur Aberkennung der Fahrerlaubnis, über die Parlament und Rat noch verhandeln.








